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Die Jugendförderung zahlt für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Freizeiten, politischen Bildungsmaßnahmen etc. Zuschüsse an Jugendverbände. Einzelheiten zur Gewährung der Zuschüsse gibt es hier.
Zuschüsse werden gezahlt für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an
- Freizeiten
- politischen oder musisch-kulturellen Bildungsmaßnahmen
- Tagesbetreuung in den Ferien (Stadtranderholungen)
- medienpädagogischen Seminaren
Außerdem wird die Aus- und Weiterbildung von Jugendgruppenleiter/innen sowie deren ehrenamtliche Mitarbeit bei bestimmten Veranstaltungen und Projekten gefördert.
Einzelheiten zu den Förderbedingungen können Sie den Richtlinien entnehmen, die hier zum Downoad zur Verfügung stehen.
Zuschussanträge müssen innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Maßnahme in der Jugendförderung eingehen (vgl. Ziffer 2.15 der Richtlinien).
Den Anträgen sind gemäß Ziffer 2.16 der Richtlinien verschiedene Unterlagen beizufügen. Hierzu zählen je nach Art der Maßnahme eine Teilnehmer/innenliste oder eine Mitarbeiter/innenliste.
Den Zuschussantrag gibt es hier zum Runterladen. |