AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jugendförderung Speyer.

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

1. Aufgabenstellung

Die Jugendförderung („Jufö“) Speyer ist eine öffentliche, konfessionell und politisch unabhängige Einrichtung der Stadt Speyer. Sie macht Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und der Jugend- und Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und fördert mit diesen Angeboten die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen und ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Mit ihren Angeboten trägt die Jufö Speyer zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie zu einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt bei (§ 1 SGB VIII).

2. Angebot und Teilnehmer*innenkreis

Das Angebot der Kinder- und Jugendarbeit besteht aus Ferienprogrammen, offenen Angeboten, (Groß-)Veranstaltungen, Freizeiten und der Geschäftsstelle des Jugendstadtrates. Zahlreiche Angebote sind für konkrete Altersgruppen konzipiert und stehen nur diesen offen. In Abhängigkeit vom passenden Alter können grundsätzlich alle jungen Menschen mit Wohnsitz in Speyer am Programm teilnehmen. Einzelne Programmpunkte sind auch für auswärtig wohnende junge Menschen geöffnet, z. B. im Rahmen fester Kontingente oder in Abhängigkeit vom Besuch einer Speyerer Schule.

Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule sowie deren Eltern. Das Angebot der Jugendsozialarbeit richtet sich nach dem Projektgebiet des Projektes „JUGEND STÄRKEN im Quartier“.

3. Information und Beratung

Die Verwaltung und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jufö Speyer stehen für weitere Auskünfte zum Programm zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie für Anregungen, aber auch für Kritik dankbar.

4. Anmeldung und Bezahlung

Für die Teilnahme an kostenpflichtigen Programmpunkten der Jugendförderung Speyer ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Folgende Anmelde- und Zahlwege sind möglich:

a) Online-Anmeldung: Die anmeldepflichtigen Programmpunkte der Jugendförderung sind auf der Internetseite www.jufö.de gelistet. Die Nutzung der OnIine-Anmeldung ist jederzeit rund um die Uhr über eine verschlüsselte Internetverbindung möglich.

Nach Registrierung der Online-Anmeldung senden wir eine Anmeldebestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Zusätzlich versenden wir etwa vier Wochen vor Beginn des Programmpunktes einen Elternbrief. Diesem fügen wir z. B. im Falle der Ferienprogramme auch die für die Teilnahme am Ferienprogramm erforderliche Wochenkarte bei.

Im Verlauf der Online-Anmeldung werden die Bankkontodaten der Eltern abgefragt. Mit dem Absenden der Anmeldung erteilt der Anmeldende ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Teilnahmegebühr. Der Teilnahmebeitrag wird am Anfang des Folgemonats nach Beginn des Programmpunktes abgebucht.

Bei kurzfristigen Anmeldungen ab eine Woche vor Ferienbeginn ist die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen per Post nicht sichergestellt. In diesen Fällen muss die Wochenkarte in der Verwaltung der Jugendförderung abgeholt werden.

Bankgebühren, die der Jufö Speyer für nicht ausführbare Lastschriften oder für unberechtigt widerrufene Lastschriften entstehen, sind von dem/der Teilnehmer*in bzw. dessen gesetzlichen Vertreter*in zu erstatten.

b) persönliche oder telefonische Anmeldung: Während der Öffnungszeiten der Jugendförderung (Montag, Mittwoch bis Freitag 8:30 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14-16 Uhr) sind in der Verwaltung der Jugendförderung auch persönliche oder telefonische Anmeldungen möglich. Für telefonische Anmeldungen steht die Telefonnummer 06232 / 14-19 00 zur Verfügung. In diesem Fall erfolgt der Versand des Elternbriefes ebenfalls etwa vier Wochen vor Beginn des Programmpunktes. Die Bezahlung muss nun als Bar- oder EC-Zahlung spätestens bis zum Beginn des Programmpunktes während der Öffnungszeiten in der Verwaltung der Jugendförderung erfolgen.

Der Teilnahmebeitrag wird, falls ein Programmpunkt nicht zustande kommt, im Falle der bereits erfolgten Bar- oder EC-Zahlung erstattet. Eine Erstattung ist grundsätzlich nur unbar möglich.

5. Teilnahmebeiträge

Die Teilnahmebeiträge werden in den Programmbroschüren bzw. online auf www.jufö.de ausgewiesen.

6. Ermäßigung

Folgende Ermäßigungen können Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in Speyer gewährt werden:

a) Ermäßigungen aus sozialen Gründen werden gewährt für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder bei Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Die Ermäßigung beträgt im Regelfall mindestens 25% und wird wie die Teilnahmebeiträge in den Programmbroschüren und online ausgewiesen.

Jede Anmeldung wird zunächst mit dem vollen Teilnahmebeitrag registriert. Für den Erhalt der Ermäßigung ist bis zum Beginn des Programmpunktes ein gültiger Bescheid der oben genannten Leistungen in der Verwaltung der Jugendförderung vorzulegen. Der Teilnahmebeitrag wird dann entsprechend korrigiert.

b) Geschwisterermäßigungen werden nur für die Teilnahme am Sommerferienprogramm in der Walderholung gewährt. Auch hier werden alle Anmeldungen zunächst mit dem vollen Teilnahmebeitrag registriert. Nach Kontaktaufnahme mit der Verwaltung der Jugendförderung (Tel. 06232 / 14-19 00 oder E-Mail info@jugendfoerderung-speyer.de) werden die Teilnahmebeiträge für die Geschwister ermäßigt.

7. Abmeldungen

Abmeldungen sind kostenfrei bis zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Programmpunktes möglich. Spätere kostenfreie AbmeIdungen sind nur möglich in besonders begründeten Fällen (z.B. Krankheit mit Attest). In allen anderen Fällen sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu entrichten, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.

8. Rücktritt durch die Jufö Speyer

Die Jufö Speyer kann Programmpunkte mangels ausreichender Teilnehmendenzahl oder aus organisatorischen Gründen ändern und absagen. Der entrichtete Teilnahmebeitrag wird in diesem Fall erstattet.

Ein weitergehender Anspruch des Teilnehmenden, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, besteht nicht.

9. Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungsorte sind im Programm angegeben.

10. Haftung

Die Jufö Speyer haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl, es sei denn ihr ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Im Übrigen haftet die Jufö im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

11. Datenschutz

Der/die Teilnehmer*in bzw. dessen gesetzliche*r Vertreter*in erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten – auch in elektronischer Form – unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt werden. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die für die Durchführung des Programmpunktes verantwortlichen Betreuungspersonen ein. An sonstige Dritte werden die Daten nicht weitergegeben.

Nach Beendigung des Veranstaltungsprogramms dürfen die Stammdaten bis auf Widerruf verarbeitet und genutzt werden.

Diese Einverständniserklärung kann jederzeit für die Zukunft schriftlich gegenüber der Jufö Speyer widerrufen werden.

12. Bildrechte

Der/die Teilnehmer*in bzw. dessen gesetzliche*r Vertreter*in erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Programms Aufnahmen (Foto/Video) von ihm/ihr angefertigt werden, die für die Internetseite sowie die weitere Öffentlichkeitsarbeit der Jufö Speyer (z. B. Presse, Instagram, Broschüren und Flyer) unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden die Aufnahmen nicht an Dritte weitergegeben.


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