Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)der Jugendförderung Speyer

1. Aufgabenstellung

Die Jugendförderung („Jufö“) Speyer ist eine öffentliche, konfessionell und politisch unabhängige Einrichtung der Stadt Speyer. Sie macht Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und fördert mit diesen Angeboten die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen und ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Mit ihren Angeboten trägt die Jufö Speyer zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie zu einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt bei (§ 1 SGB VIII).

2. Angebot und Teilnehmer/innenkreis

Das Angebot der Kinder- und Jugendarbeit besteht aus Ferienprogrammen, offenen Angeboten, (Groß-)Veranstaltungen, Kreativwerkstatt, Freizeiten und der Geschäftsstelle des Jugendstadtrates. Zahlreiche Angebote sind für konkrete Altersgruppen konzipiert und stehen nur diesen offen. In Abhängigkeit vom passenden Alter können grundsätzlich alle jungen Menschen mit Wohnsitz in Speyer am Programm teilnehmen. Einzelne Programmpunkte sind auch für auswärtig wohnende junge Menschen geöffnet, z. B. im Rahmen fester Kontingente oder in Abhängigkeit vom Besuch einer Speyerer Schule.

Das Angebot der Jugendsozialarbeit umfasst die Mikroprojekte, die Schulsozialarbeit und die Angebote der Jugendberufsagentur Plus Speyer. Die Schulsozialarbeit richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule sowie deren Eltern.

3. Information und Beratung

Die Verwaltung und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jufö Speyer stehen für weitere Auskünfte zum Programm zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie für Anregungen, aber auch für Kritik dankbar.

4. Anmeldung und Bezahlung

Für die Teilnahme an kostenpflichtigen Programmpunkten der Jugendförderung Speyer ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Folgende Anmelde- und Zahlwege sind möglich:

a) Online-Anmeldung: Die anmeldepflichtigen Programmpunkte der Jugendförderung sind auf der Internetseite www.jufö.de gelistet. Die Nutzung der OnIine-Anmeldung ist jederzeit rund um die Uhr über eine verschlüsselte Internetverbindung möglich.

Nach Registrierung der Online-Anmeldung senden wir eine Anmeldebestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Zusätzlich versenden wir etwa drei Wochen vor Beginn des Programmpunktes einen Elternbrief. Diesem fügen wir z. B. im Falle der Ferienprogramme auch die für die Teilnahme am Ferienprogramm erforderliche Wochenkarte bei. Im Verlauf der Online-Anmeldung werden die Bankkontodaten der Eltern abgefragt. Mit dem Absenden der Anmeldung erteilt der/ die Anmeldende ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Teilnahmegebühr. Der Teilnahmebeitrag wird am Anfang des Folgemonats nach Beginn des Programmpunktes abgebucht.

Bei kurzfristigen Anmeldungen ab eine Woche vor Ferienbeginn ist die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen per Post nicht sichergestellt. In diesen Fällen muss die Wochenkarte in der Verwaltung der Jugendförderung abgeholt werden. Achtung: Für die Aktionen von Hitzefrei gibt es keine Elternbriefe. Bitte entnehmen Sie alle Information der Internetseite oder kontaktieren Sie die zuständigen Mitarbeitenden.

Bankgebühren, die der Jufö Speyer für nicht ausführbare Lastschriften oder für unberechtigt widerrufene Lastschriften entstehen, sind von dem/der Teilnehmer/in bzw. dessen gesetzlichen Vertreter/in zu erstatten.

b) persönliche oder telefonische Anmeldung: Sollte Ihnen eine Online-Anmeldung nicht möglich sein, sind während der Öffnungszeiten der Jugendförderung (aktuelle Öffnungszeiten siehe Internetseite) in der Verwaltung der Jugendförderung auch persönliche oder telefonische Anmeldungen möglich, sollte es noch freie Plätze geben. Für telefonische Anmeldungen steht die Telefonnummer 06232 / 14-1900 zur Verfügung. In diesem Fall erfolgt der Versand des Elternbriefes ebenfalls etwa vier Wochen vor Beginn des Programmpunktes. Die Bezahlung muss nun als Bar- oder EC-Zahlung spätestens bis zum Beginn des Programmpunktes während der Öffnungszeiten in der Verwaltung der Jugendförderung erfolgen.

Der Teilnahmebeitrag wird, falls ein Programmpunkt nicht zustande kommt, im Falle der bereits erfolgten Bar- oder EC-Zahlung erstattet. Eine Erstattung ist grundsätzlich nur unbar möglich.

5. Teilnahmebeiträge

Die Teilnahmebeiträge werden in der Werbung bzw. online auf www.jufö.de ausgewiesen.

6. Ermäßigung

Folgende Ermäßigungen können Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in Speyer gewährt werden:

a) Ermäßigungen aus sozialen Gründen werden gewährt für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder bei Anspruch auf Lernmittelfreiheit. Die Ermäßigung beträgt im Regelfall mindestens 25% und wird wie die Teilnahmebeiträge in der Werbung und online ausgewiesen.

Jede Anmeldung wird zunächst mit dem vollen Teilnahmebeitrag registriert. Für den Erhalt der Ermäßigung ist bis zum Beginn des Programmpunktes ein gültiger Bescheid der oben genannten Leistungen in der Verwaltung der Jugendförderung vorzulegen. Der Teilnahmebeitrag wird dann entsprechend korrigiert.

b) Geschwisterermäßigungen werden nur für die Teilnahme am Sommerferienprogramm in der Walderholung gewährt. Auch hier werden alle Anmeldungen zunächst mit dem vollen Teilnahmebeitrag registriert. Nach Kontaktaufnahme mit der Verwaltung der Jugendförderung (Tel. 06232 / 14-1900 oder E-Mail info@jugendfoerderung-speyer.de) werden die Teilnahmebeiträge für die Geschwister ermäßigt.

7. Abmeldungen

Abmeldungen sind kostenfrei bis zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Programmpunktes möglich. Spätere kostenfreie AbmeIdungen sind nur möglich in besonders begründeten Fällen (z.B. Krankheit mit Attest). In allen anderen Fällen sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu entrichten, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt werden kann. Durch die zeitnahen Anmeldungen der Aktionen für die Sommerferienaktion Hitzefrei (jeweils eine Woche vor der jeweiligen Ferienwoche) ist eine Abmeldung nur bis 24 Stunden vor dem Starttermin des Programmpunktes bei der Verwaltung der Jugendförderung (Tel. 06232 / 14-1900 oder E-Mail info@jugendfoerderung-speyer.de) kostenlos möglich. Findet die Aktion statt und die Abmeldung ist bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht erfolgt, wird die Teilnahmegebühr fällig.

8. Rücktritt durch die Jufö Speyer

Die Jufö Speyer kann Programmpunkte mangels ausreichender Teilnehmendenzahl oder aus organisatorischen Gründen ändern und absagen. Der entrichtete Teilnahmebeitrag wird in diesem Fall erstattet.

Ein weitergehender Anspruch der Teilnehmenden, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, besteht nicht.

9. Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungsorte sind im Programm angegeben.

10. Haftung

Die Jufö Speyer haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl, es sei denn ihr ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Im Übrigen haftet die Jufö im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

11. Datenschutz

Der/Die Teilnehmer/in bzw. dessen gesetzliche/r Vertreter/in erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten – auch in elektronischer Form – unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt werden. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die für die Durchführung des Programmpunktes verantwortlichen Betreuungspersonen ein. An sonstige Dritte werden die Daten nicht weitergegeben. Beachten Sie bitte hierzu unsere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

12. Transport durch die Jugendförderung

Ich stimme zu, dass mein Sohn/meine Tochter von den Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen bzw. Bundesfreiwilligendienstler/innen zu den Ausflugszielen mit den Bussen der Jugendförderung gefahren werden.

13. Erkrankungen, Beeinträchtigungen und Förderbedarfe

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, Ihnen bekannte schwerwiegende Allergien (notwenige Gabe von Notfallmedikamenten), chronische Erkrankungen, Beeinträchtigungen und besondere Förderbedarfe (bei vorliegendem Fördergutachten) Ihres Kindes vor Beginn der Maßnahme mitzuteilen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Nur so ist es den Mitarbeitenden der Jugendförderung möglich, entsprechend zu planen und auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen zu können. Die Angaben sind zeitnah nach der Anmeldung mitzuteilen, spätestens jedoch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei regulärer Anmeldung. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, behalten wir uns vor, Ihr Kind von der Teilnahme auszuschließen, sollten wir eine angemessene Betreuung nicht gewährleisten können.

Stand 07.02.2024


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