Wir vermieten...

...aufgrund der momentan Situation bis Ende des Jahres keine Räume.

...unsere Räume für Veranstaltungen von und für Kinder und Jugendliche. Dies kann ein regelmäßiges Treffen einer Jugendgruppe sein, ein Seminartag einer Schulklasse, ein 18. Geburtstag, eine Kommunion- oder Konfirmationsfeier etc.

Mangels Kapazität stellen wir unsere Räume nicht für reine Erwachsenengruppen und für Familienfeiern zur Verfügung, bei denen Erwachsene Anlass des Festes sind (also z. B. nicht für einen 50. Geburtstag oder eine Silberhochzeit).

Gruppenräume und Küche

Die Gruppenräume haben eine Fläche von 30 bis 60 m².

Die Räume sind mit Tischen und Stühlen ausgestattet.

Die Küche hat eine Fläche von 60 m² und ist mit zwei vollständigen Küchenzeilen (Herd/Backofen, Spülmaschine, Kühlschrank, Spüle) ausgestattet. Außerdem haben wir ausreichend Geschirr für 30 Personen.

Sofern Termine verfügbar sind, können in diesen Räumen sowohl einmalige als auch regelmäßige Nutzungen erfolgen. Die Nutzung endet um 22 Uhr.

Die Miete beläuft sich je nach Art und Dauer der Nutzung auf 4,- bis 9,- € je Raum und Termin.

Die Buchung von Terminen erfolgt ab 1. Dezember für das erste Halbjahr des Folgejahres. Termine im zweiten Halbjahr können wir ab 1. Juni verbindlich zusagen.

Veranstaltungsraum

Der Veranstaltungsraum hat eine Fläche von 128 m². Hinzu kommt ein Vorraum mit Theke (2 Kühlschränke, Spüle und Spülmaschine).

Für die Bestuhlung stehen Tische und Stühle zur Verfügung (ca. 60 Plätze). Geschirr für 50 Personen ist vorhanden.

Der Veranstaltungsraum kann nicht regelmäßig gemietet werden. Er steht ausschließlich für einmalige Vermietungen zur Verfügung (z. B. Kindergeburtstage, Seminartag einer Schulklasse, Weihnachtsfeier einer Kindergruppe, Erstkommunion etc.). Vermietungen sind - die Beispiele deuteten es bereits an - zu Anlässen möglich, bei denen Kinder oder Jugendliche Anlass der Vermietung sind. Silberhochzeiten, "runde" Geburtstage, Kurse für Erwachsene etc. sind nicht möglich. Die Nutzung endet um 22 Uhr.

Die Miete beläuft sich je nach Art und Dauer der Nutzung auf 25,- bis 45,- €. Hinzu kommt eine Kaution von 50,- €, die nach der Veranstaltung zurückgezahlt wird, wenn die Räume ohne Schäden und sauber hinterlassen wurden.

Die Buchung von Terminen erfolgt ab 1. Dezember für das erste Halbjahr des Folgejahres. Termine im zweiten Halbjahr können wir ab 1. Juni verbindlich zusagen.

Disco

Die Disco hat eine Fläche von 116 m². Hinzu kommt ein Vorraum mit Theke (2 Kühlschränke, Spüle und Spülmaschine).

Die Disco kann für Jugendpartys gemietet werden. Die Partys müssen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt enden, sondern können bis in den frühen Morgen gehen. Eine Musikanlage steht zur Verfügung und kann genutzt werden.

Termine können bis zu ein Jahr im Voraus von uns verbindlich zugesagt werden.

Vermietet wird der Raum an Jugendliche aus Speyer und an Jugendliche, die (nachweislich) in Speyer zur Schule gehen.

Es gelten folgende Nutzungsregeln:

  • Der/die Gastgeber/in ist höchstens 20 Jahre alt. Der Mietvertrag wird von einer Person unterschrieben, die mindestens 21 Jahre alt ist (z. B. die Eltern).
  • Ein Elternteil ist durchgängig anwesend, um die Einhaltung der folgenden Regeln, besonders hinsichtlich des Lärmschutzes für die Anwohner, sicherzustellen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Räume nach der Nutzung nass zu reinigen. Reinigungsmaterial hierfür muss mitgebracht werden.
  • Auch die Toiletten und der Vorraum mit Theke sind in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
  • Die Reinigung von Vorraum und Toiletten muss unbedingt unmittelbar nach der Party erfolgen, damit diese Bereiche am nächsten Morgen wieder sauber zur Verfügung stehen. Die Reinigung des Partyraums kann auch am nächsten Tag erfolgen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
  • Tische sind feucht abzuwischen. Benutztes Geschirr ist zu spülen.
  • In sämtlichen Räumen der Jugendförderung gilt Rauchverbot. Der Mieter ist für die Einhaltung dieses Verbotes verantwortlich.
  • Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken sind nur hinsichtlich Bier, Wein und Sekt (und Mischgetränke hieraus) gestattet. Hierbei sind die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Demnach dürfen diese Getränke erst ab einem Alter von 16 Jahren konsumiert werden (vgl. § 9 JuSchG). Der Konsum aller anderen alkoholischen Getränke (= Korn, Whiskey, Wodka, Rum, Liköre... und Mischgetränke hieraus) ist nicht gestattet. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.
  • Für etwaige Personen- oder Sachschäden stellt der Mieter die Stadt Speyer von jeglichen Haftungsansprüchen auch gegenüber Dritten frei. Für alle Schäden am Gebäude und am Mobiliar trägt der Mieter die ausschließliche Haftung.
  • Die Veranstaltung kommerzieller Partys ist ausgeschlossen. Partys finden ausschließlich im privaten Rahmen statt und dürfen nicht öffentlich beworben werden.
  • Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist einzuhalten. Hierbei ist besonders auf eine angemessene Lautstärke der Musik, auf geschlossene Fenster und Türen sowie auf die Vermeidung von Lärm im Außenbereich zu achten. Dies bedeutet, dass der Aufenthalt von Gästen vor der Haustür auf der Roland-Berst-Straße mit Rücksicht auf die Anwohner auf ein Minimum zu beschränken ist.
  • Die Miete beträgt je nach Dauer der Party 30,- oder 45,- €. Hinzu kommt eine Kaution von 150,- €, die nach der Veranstaltung zurückgezahlt wird, wenn erstens die Räume ohne Schäden und sauber hinterlassen wurden, zweitens keine Polizeieinsätze wegen Lärmbelästigungen und/oder Sachbeschädigungen zu verzeichnen waren und drittens diese Nutzungsregeln eingehalten wurden.

Ihre Ansprechpartnerinnen:


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Stadtverwaltung Speyer
Jugendförderung

Seekatzstraße 5
67346 Speyer

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