Die Speyerer Jugendarbeit braucht finanzielle Ressourcen:
Zum einen zur Sicherung der fachlichen und personellen Jugendarbeit und zum anderen – und das ist noch viel wichtiger – durch die Förderung von Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen. Unsere Jugendverbände sind auf stabile Strukturen und klare Regeln angewiesen um jungen ehrenamtlich Engagierten, neben Schule, Beruf oder Ausbildung, eine ehrenamtliche Tätigkeit mit guter Ausstattung und Sachmitteln zu ermöglichen.
Aus diesem Grund hat die Stadt Speyer zum 01.03.2021 die Förderrichtlinien von 2014 aktualisiert und den Wünschen und Bedarfen der Jugendarbeitenden angepasst.
Wir akzeptieren nun auch Zuschussanträge für digitale Maßnahmen. Es ist hilfreich eine kurze Erklärung dazuzulegen für ein besseres Verständnis und weiterhin ist zu beachten, dass die Teilnehmerliste ausgefüllt ist und die verantwortliche Person der Veranstaltung diese stellvertretend für die Teilnehmenden einmal unterschreibt.
Über die Zuschüsse der Stadt Speyer hinaus gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten. In Rheinland-Pfalz gibt es über den Landesjugendplan eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Arbeit von Ehrenamtlichen, Jugendgruppen und Jugendverbänden. Das betrifft zum einen die Förderung verschiedenster Bildungsmaßnahmen und die Unterstützung medienpädagogischer Projekte. Für die Mitgliedsverbände im Landesjugendring können über die Spendenmittel der Jugendsammelwoche weitere Aktivitäten gefördert werden. Hier findet ihr eine Gesamtübersicht aller Mittel und Wege in Rheinland-Pfalz.
...werden gewährt für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an
Außerdem wird die Aus- und Weiterbildung von Jugendgruppenleitenden (Ziffer 2.4 der Richtlinien) sowie deren ehrenamtliche Mitarbeit bei bestimmten Veranstaltungen und Projekten (Ziffern 2.8 und 2.9 der Richtlinien) gefördert.
Einzelheiten zu den Förderbedingungen können Sie den Richtlinien entnehmen, die hier zum Download zur Verfügung stehen.
Zuschussanträge müssen innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Maßnahme in der Jugendförderung eingehen (vgl. Ziffer 2.15 der Richtlinien).
Den Anträgen sind gemäß Ziffer 2.16 der Richtlinien verschiedene Unterlagen beizufügen.
Hierzu zählen je nach Art der Maßnahme eine Teilnehmendenliste (Ziffern 2.2 bis 2.6 der Richtlinien) oder eine Mitarbeitendenliste (nur bei den Ziffern 2.8 und 2.9 der Richtlinien).
Hier ist eine Übersicht der neuen Zuschussrichtlinie:
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2.2 Freizeiten
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2.3 Tagesbetreuung |
2.4 Schulungen für Ehrenamtliche |
2.5 + 2.6 Bildungs-maßnahmen
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Alter |
6-27 Jahre |
6-12 Jahre |
13-27 Jahre |
12-27 Jahre |
Mindestdauer der Maßnahme |
2 Tage und 1 Übernachtung |
4 Tage á 5 Stunden
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1 Tag mit mindestens 6 Stunden Programm oder halbe Tage mit mindestens 3 Stunden |
1 Tag mit mindestens 6 Stunden Programm oder halbe Tage mit mindestens 3 Stunden |
Maximale Zuschussdauer |
21 Tage |
30 Tage |
15 Tage |
15 Tage |
Mindestteilnehmer:innen (TN) |
5 TN |
5 TN |
5 TN – ab dem 1. Speyerer TN wird gezählt |
5 TN – ab dem 1. Speyerer TN wird gezählt |
Betreuer:innenschlüssel |
1:5 5 TN – 1 Betreuer:in 6-10 – 2 11-15 – 3 16-20 – 4 etc. |
1:5 5 TN – 1 Betr. 6-10 – 2 11-15 – 3 16-20 – 4 etc. |
1:5-1:7 1-7 TN – 1 Betr. 8-14 – 2 15-21 – 3 22-28 – 4 etc. |
1:5-1:7 1-7 TN – 1 Betr. 8-14 – 2 15-21 – 3 22-28 – 4 etc. |
Alle Formulare und auch die Richtlinien gibt es hier zum Herunterladen: