Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten und im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.
Die Ganztagsförderung ist ein ergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot, das die Persönlichkeitsentwicklung von Grundschulkindern unterstützen und stärken soll. Mit dem Gesetz wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für alle Grundschulkinder eingeführt:
Der Betreuungsumfang beträgt grundsätzlich acht Stunden täglich von Montag bis Freitag – sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. Pro Schuljahr können jedoch bis zu 20 Schließtage festgelegt werden.
Die Inanspruchnahme des kostenpflichtigen Angebots ist freiwillig. Eltern sind nicht verpflichtet, ihr Kind für die Ganztagsförderung anzumelden.
Für die Umsetzung des GaFöG ergeben sich folgende Regelungen:
Im Schuljahr 2026/2027 bietet die Jugendförderung Speyer an insgesamt 45 Ferientagen eine Ganztagsbetreuung an. Die verbleibenden 20 Ferientage werden als Schließzeiten genutzt.
Die Betreuung verteilt sich wie folgt:
Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, erfolgt die Anmeldung für die Herbstferien in der Walderholung 2026 in zwei Phasen:
Über die Anmeldephasen der darauffolgenden Ferienbetreuungen wird frühzeitig auf unserer Website informiert.
Dieses Verfahren wird in den folgenden Jahren fortgeführt, bis ab dem Schuljahr 2029/2030 der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder vollständig umgesetzt ist.