Ganztagsförderungsgesetz

Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten und im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.

Was ist das GaFöG?

Die Ganztagsförderung ist ein ergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot, das die Persönlichkeitsentwicklung von Grundschulkindern unterstützen und stärken soll. Mit dem Gesetz wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für alle Grundschulkinder eingeführt:

  • Ab dem 1. August 2026 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe.
  • In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch jährlich um eine Klassenstufe erweitert.
  • Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsförderung.

Der Betreuungsumfang beträgt grundsätzlich acht Stunden täglich von Montag bis Freitag – sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. Pro Schuljahr können jedoch bis zu 20 Schließtage festgelegt werden.

Die Inanspruchnahme des kostenpflichtigen Angebots ist freiwillig. Eltern sind nicht verpflichtet, ihr Kind für die Ganztagsförderung anzumelden. 


Was bedeutet das konkret für die Jugendförderung Speyer?

Für die Umsetzung des GaFöG ergeben sich folgende Regelungen:

  • Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die 1. Klasse besuchen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsförderungsplatz.
  • Für Kinder der 2. bis 4. Klassenstufe besteht in diesem Schuljahr noch kein Rechtsanspruch.

Im Schuljahr 2026/2027 bietet die Jugendförderung Speyer an insgesamt 45 Ferientagen eine Ganztagsbetreuung an. Die verbleibenden 20 Ferientage werden als Schließzeiten genutzt.

Die Betreuung verteilt sich wie folgt:   

  • 8 Tage in den Osterferien
  • 2 bewegliche Ferientage im Mai
  • 25 Tage in den Sommerferien
  • 10 Tage in den Herbstferien

Anmeldung für die Herbstferien 2026

Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, erfolgt die Anmeldung für die Herbstferien in der Walderholung 2026 in zwei Phasen:

  • Erste Anmeldephase
    Start: 12. August 2026, 20 Uhr → ausschließlich für anspruchsberechtigte Kinder der 1. Klasse
  • Zweite Anmeldephase
    Start: 2. September 2026, 20 Uhr → für Kinder der 2. bis 4. Klassenstufe

Über die Anmeldephasen der darauffolgenden Ferienbetreuungen wird frühzeitig auf unserer Website informiert.

Dieses Verfahren wird in den folgenden Jahren fortgeführt, bis ab dem Schuljahr 2029/2030 der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder vollständig umgesetzt ist.


FAQs GaFöG

1. Wie läuft die Anmeldung für die Ferienbetreuung nach Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ab?

Es wird künftig zwei Anmeldetermine geben:

Zunächst für Kinder mit Anspruch auf einen Betreuungsplatz nach dem GaFöG, anschließend – zu einem späteren Zeitpunkt – für Kinder ohne entsprechenden Anspruch.

2. Werden dann überhaupt noch Plätze für nicht anspruchsberechtigte Kinder übrig sein?

Das lässt sich derzeit leider noch nicht verlässlich einschätzen. Wie viele Plätze nach der ersten Anmeldephase verfügbar bleiben, hängt davon ab, wie stark das Angebot von anspruchsberechtigten Familien genutzt wird.

3. Wird sich das Programm bzw. die Art der Betreuung in der Walderholung verändern?

Nein, das Programm bleibt wie gewohnt. Nur die Altersstruktur wird sich zeitweise verschieben.

4. Warum werden nicht mehr Plätze angeboten, obwohl die Nachfrage so hoch ist?

Die Ferienbetreuung in der Walderholung wird überwiegend durch ehrenamtliche Betreuende ermöglicht, die von pädagogischen Fachkräften begleitet werden. Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist daher unmittelbar vom ehrenamtlichen Engagement abhängig.

5. Gibt es alternative Betreuungsangebote?

Weitere Ferienbetreuungsangebote anderer Träger*innen finden Sie unter https://www.ferienboerse-rlp.de/.

6. Wie hoch ist der Teilnahmebeitrag für die Ferienbetreuung ab den Herbstferien 2026?

Der Teilnahmebeitrag für die Ferienbetreuung beträgt ab den Herbstferien 2026 120,00 € pro Betreuungswoche (5 Betreuungstage) und Betreuungsplatz.

Auf Antrag können folgende Ermäßigungen gewährt werden:

Geschwisterermäßigung für Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern im Haushalt.

Sozialermäßigung in Höhe von 50 % des jeweils zu zahlenden Teilnahmebeitrags für Familien, die laufende Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag beziehen.

Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt Teilnahmebeitrag Sozialermäßigung
1 Kind 120,00 € 60,00 €
2 Kinder 96,00 € 48,00 €
3 Kinder 84,00 € 42,00 €
4 Kinder 72,00 € 36,00 €
Ab 5 Kindern 60,00 € 30,00 €


Die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Anspruch zu nehmen, bleibt bestehen.

7. Ich habe Anspruch auf einen Betreuungsplatz, habe aber keinen Platz bekommen bzw. stehe auf der Warteliste. Was bedeutet das für mich?

Sollten zum Zeitpunkt der Platzvergabe alle Betreuungsplätze belegt sein, werden anspruchsberechtigte Kinder auf eine Warteliste für Anspruchsberechtigte aufgenommen.

Wird vor Beginn der Ferienbetreuung ein Platz frei, erfolgt die Vergabe entsprechend der Reihenfolge auf dieser Warteliste. Sie werden in diesem Fall umgehend informiert.

Für Kinder ohne Rechtsanspruch wird eine separate Warteliste geführt. Diese kommt erst zum Tragen, wenn alle anspruchsberechtigten Kinder berücksichtigt wurden und anschließend noch freie Plätze zur Verfügung stehen.



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