Ganztagsförderungsgesetz

Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten und im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.

Was ist das GaFöG?

Die Ganztagsförderung ist ein ergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot, das die Persönlichkeitsentwicklung von Grundschulkindern unterstützen und stärken soll. Mit dem Gesetz wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für alle Grundschulkinder eingeführt:

  • Ab dem 1. August 2026 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe.
  • In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch jährlich um eine Klassenstufe erweitert.
  • Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsförderung.

Der Betreuungsumfang beträgt grundsätzlich acht Stunden täglich von Montag bis Freitag – sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. Pro Schuljahr können jedoch bis zu 20 Schließtage festgelegt werden.

Die Inanspruchnahme des kostenpflichtigen Angebots ist freiwillig. Eltern sind nicht verpflichtet, ihr Kind für die Ganztagsförderung anzumelden. 


Was bedeutet das konkret für die Jugendförderung Speyer?

Für die Umsetzung des GaFöG ergeben sich folgende Regelungen:

  • Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die 1. Klasse besuchen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsförderungsplatz.
  • Für Kinder der 2. bis 4. Klassenstufe besteht in diesem Schuljahr noch kein Rechtsanspruch.

Im Schuljahr 2026/2027 bietet die Jugendförderung Speyer an insgesamt 45 Ferientagen eine Ganztagsbetreuung an. Die verbleibenden 20 Ferientage werden als Schließzeiten genutzt.

Die Betreuung verteilt sich wie folgt:   

  • 8 Tage in den Osterferien
  • 2 bewegliche Ferientage im Mai
  • 25 Tage in den Sommerferien
  • 10 Tage in den Herbstferien

Anmeldung für die Herbstferien 2026

Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, erfolgt die Anmeldung für die Herbstferien in der Walderholung 2026 in zwei Phasen:

  • Erste Anmeldephase
    Start: 12. August 2026, 20 Uhr → ausschließlich für anspruchsberechtigte Kinder der 1. Klasse
  • Zweite Anmeldephase
    Start: 2. September 2026, 20 Uhr → für Kinder der 2. bis 4. Klassenstufe

Über die Anmeldephasen der darauffolgenden Ferienbetreuungen wird frühzeitig auf unserer Website informiert.

Dieses Verfahren wird in den folgenden Jahren fortgeführt, bis ab dem Schuljahr 2029/2030 der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder vollständig umgesetzt ist.


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