Kinderrechte sind Rechte, die Kinder und Jugendliche schützen sollen. Sie gewährleisten, dass alle Menschen unter 18 Jahren unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht sicher, respektiert und gefördert aufwachsen können.
Die Grundlage hierfür bildet die UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 verabschiedet und seit dem 5. April 1992 Bestandteil des deutschen Rechts ist.
Sie besteht aus 54 Artikeln, die Kinder zum Beispiel vor Ausbeutung, Gewalt und Kinderarbeit schützen sollen und ihnen Rechte, wie das Recht auf Bildung, Freizeit oder Mitbestimmung zusprechen.
• Recht auf Gleichbehandlung
Alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Rechte, egal woher sie kommen, wie sie aussehen oder wie sie leben.
• Recht auf Gesundheit
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf medizinische Versorgung und ein gesundes Leben.
• Recht auf Bildung
Jedes Kind und jede*r Jugendliche*r hat das Recht zur Schule zu gehen und einen Beruf zu erlernen.
• Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und ihre Freizeit zu gestalten.
• Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder dürfen ihre Meinung äußern und sollen bei Entscheidungen, die sie betreffen, miteinbezogen werden. Für Jugendliche ist es ebenso wichtig zu wissen, dass ihre Stimme zählt. Ob in der Schule, in der Familie oder in der Gesellschaft, sie haben das Recht, ernstgenommen zu werden.
• Recht auf Schutz
Kinder und Jugendliche sollen vor körperlicher und seelischer Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden.
• Recht auf Familie und Fürsorge
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht in einer liebevollen, sicheren Umgebung aufzuwachsen und von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten betreut, geschützt und unterstützt zu werden. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind für das Kindeswohl verantwortlich.
• Recht auf Förderung und Entwicklung
Jedes Kind und jede*r Jugendliche*r soll die Möglichkeit haben, die eigenen Fähigkeiten und Talente frei zu entfalten.
• Recht auf Privatsphäre
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Lebensbereiche. Niemand darf ohne Grund in ihre Privatleben eingreifen und z.B. Briefe oder Nachrichten lesen oder bestimmen, welche Kleidung sie tragen und mit wem sie befreundet sein sollen.
• Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig und haben daher ein Recht auf Schutz in Krisen- und Notsituationen.
Kinderrechte sind keine abstrakten Regeln, sondern betreffen den Alltag von uns allen. Sie gelten in der Familie, in der Schule und in der Gesellschaft. Sie verpflichten Erwachsene, Kinder zu respektieren, zu schützen und zu unterstützen sowie ihre Interessen und Bedürfnisse ernst zu nehmen.
Um die Kinderrechte im Speyerer Alltag präsenter zu machen, wurden der Platz der Stadt Ravenna (Speyer-Süd) und die „Grüne Mitte“ (Speyer-West) zu „Plätzen der Kinderrechte“ benannt.